| Nazigraffitis in Arnstadt - ein kleines Review |
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| 02.07.2006 | |
![]() In Arnstadt sind Schmierereien mit rechtsradikalen und rassistischen Hintergründen keine Seltenheit. Vor allem seit Herbst 2004 wurde ein Vielzahl neonazistischer Graffitis gesprüht, die zwar trotz altbekannten Botschaften dennoch eine neue Qualität in ihrer Aufmachung besaßen. Einer der Schwerpunkte hierbei war das Areal im Radius von etwa 300m um den Arnstädter Hauptbahnhof. Entgegen unserer ursprünglichen Darstellung, es gebe eine Art rechte Graffiti-Szene oder derart organisierte Gruppe, ist unsere Einschätzung mittlerweile, dass sich ein Großteil von Nazi-Graffitis akribisch-handelnden Einzelpersonen zuschreiben lassen, deren aktivster Sprüher der militante Neonazi Michael Günther ist. UPDATE: Michael Günther zu 2 Jahren Haft verurteilt!
Mord und Gewaltaufrufe durch braunen Hasstiraden Die Fassaden von Discounter-Märkten, Mauern und Wohnungen waren das Lieblingsziel von Günther & Konsorten. Darauf zu erkennen: Oftmals farbige Reichskriegsfahnen, SS-Zeichen, meterhohe NS-Karikaturen und überdimensionale Hakenkreuze. Weiterhin gehörten Schriftzüge, in denen das "Deutsche Reich" und die Naziterror-Organisation "Combat 18" heraufbeschworen wurden, ebenso zum Repertoire, wie auch direkte Mord- und Gewaltaufrufe, die sich überwiegend gegen MigrantInnen und Flüchtlinge richteten. Wie der Nazi-Sprüher selbst fast zum Mörder wurde Der inzwischen 25-Jährige Michael Günther sitzt seit Frühjahr 2005 wegen schwerer Körperverletzung in der JVA Hohlenleuben. Nach dem er bereits wochenlang mit einem stets durch Skimaske-verdecktem Gesicht seinen 68jährigen Nachbarn beobachtete, stürmte er in der Nacht vom 25. März 2005 bewaffnet mit einem Klappmesser und in der Absicht ihn zu Töten in dessen Wohnung. Das Opfer wehrte sich und dem Neonazi gelang es "nur", mit seinen Springerstiefeln den linken Oberarm des Nachbarn durchzutreten. Schwerverletzt flüchtete dieser zu einem Nachbarn, während der Täter die Flucht ergriff und später festgenommen wurde. Ebenso ereigneten sich auch Übergriffe im Zusammenhang mit den Sprüherein. Als zum Beispiel im Oktober 2004 zwei Jugendliche wenige Meter von Günthers Wohnung entfernt versuchten, frisch-entstandene Nazigraffitis an einer Netto-Filialie zu beseitigen, tauchten nach vier Minuten zwei Autos, gefüllt mit extrem Rechten Schlägern auf, die Jagd auf die Jugendlichen machten. Prozess am 2. August 2006 Günther zierte sogar seine eigene Wohnung und den Flur des Wohnhauses mit zahlreichen Nazischmierereien, die vielfach identisch sind, mit rechten Graffitis die im Stadtgebiet aufgetaucht sind. Anfang August 2006 findet hierzu auch ein Prozess im Arnstädter Amtsgericht gegen den rechten Sprayer , u.a. wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen statt. Seit dem Günther seinen Wohnsitz in der Ichtershäuserstraße gegen einen Zelle im Gefängnis eingetauscht hat, haben Nazisprüherein in der Bahnhofs-Region drastisch nachgelassen. Nachtrag: Michael Günther wurde zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Er verbüßte bereits eine Gefängnisstrafe und wurde direkt aus der JVA vorgeführt. Sein Vorstrafenregister war lang und im Wechsel tauchten über mehrere Jahre hinweg immer wieder §86a-Delikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. Zwischendurch auch andere Dinge, u.a. wurde er wegen Zeigens exhibitionistischen Handlungen in der Öffentlichkeit verurteilt. Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Kripo Gotha Springerstiefel, verschiedene Sturmhauben, Graffitis, Bomberjacken, Nazi-Emblems auf Kleidungsstücken, T-Shirts mit rechtsextremen Parolen und einem Baseballschläger sicher. In der Vernehmung bekamen die Beamten Aussagen zu hören wie "Die Skimasken...die hab ich halt für's Gokartfahren"..."Na ja das mit dem Negertöten, das sagt man halt so, da gibt es keinen großen Hintergrund..." oder "Mit dem Baseballschläger bin ich halt nur rumgelaufen, hab den aber nie eingesetzt...". Verurteilt wurde Michael Günther, welcher diesmal in der Verhandlung ohne Nazioutfit, Glatze und Springerstiefel, statt dessen mit Anzug und Haaren erschien, unter anderem wegen Gefährlicher Körperverletzung, §86a und Nötigung. |
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